In einem aktuellen Urteil hat der europäische Gerichtshof die deutsche Widerrufsinformation für Verbraucherkreditverträge als Europa rechtswidrig gebrandmarkt. Der Verbraucher wird dadurch nicht ordentlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt. Autokredite – unabhängig von der Art des Antriebs – können also noch widerrufen werden. Vorherige Rechtsberatung ist dringend empfohlen.