Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat gegen Daimler einen Beweisbeschluss erlassen. Die Daimler AG muss Auskunft zum Inhalt des amtlichen Rückrufs des GLK 220 CDI 4matic und zur Arbeitsweise der Emissionsregulierung geben. Außerdem wird das Gericht amtliche Auskünfte beim Kraftfahrbundesamt einholen, u.a. ob Daimler im Typgenehmigungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Beim Mercedes GLK 220 CDI aus den Jahren 2012 bis 2015 besteht der Verdacht, dass Daimler die Abgaswerte manipuliert hat. Das Kraftfahrtbundesamt hat gegen Daimler ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Rund 60.000 PKW sollen davon betroffen sein.