Das Oberlandesgericht Naumburg hat Volkswagen in 2.Instanz zur Rücknahme eines VW Golf, Baujahr 2015 wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der im Fahrzeug verbaute Motor EA 288 enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Fahrkurvenerkennung. Betroffen sind Fahrzeuge mit diesem Motor bis mindestens Baujahr 2015. Die Ansprüche sind noch nicht verjährt. Betroffen dürften alle Fahrzeuge des VW-Konzerns mit diesem Motor sein.