Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat gegen Daimler einen Beweisbeschluss erlassen. Die Daimler AG muss Auskunft zum Inhalt des amtlichen Rückrufs des GLK 220 CDI 4matic und zur Arbeitsweise der Emissionsregulierung geben. Außerdem wird das Gericht amtliche Auskünfte beim Kraftfahrbundesamt einholen, u.a. ob Daimler im Typgenehmigungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.