Der EUGH hat am 14.07.2022 entschieden, dass das Thermofenster im Software-Update von VW, dass nur zwischen 15 ° C und 33°C funktioniert und über 1000 Höhenmeter
ebenfalls nicht, unzulässig ist.
Ob sich VW auf den Schutz des Motors als Ausnahme berufen kann, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.
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