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Audi Bank - Autokredite sind widerrufbar

Der Europäische Gerichtshof hat in den Jahren 2020 und 2021 zwei wichtige Entscheidungen zur deutschen Widerrufsinformation in Verbraucherkreditverträgen getroffen. Die gesetzlich vorgegebenen Formulierungen widersprechen europäischen Recht. Das bedeutet, dass das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers beim Abschluss des Darlehensvertrages von ursprünglich zwei Wochen noch nicht untergegangen ist, sondern die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Als Folge können Darlehensverträge der Audibank, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges stehen, auch heute noch widerrufen werden. Das Widerrufsrecht kann sogar noch nachträglich ausgeübt werden, wenn das Darlehen bereits vollständig getolgt ist..

 

Fehler sind:

  • Kaskandenverweis
  • ▪️zur Art des Darlehens
  • ▪️Berechnungsmethode der Vorfälligkeitszinsen
  • ▪️zur Streitschlichtung
  • ▪️ggf. Fiktionsmusterverlust = Kaskaden, wenn weitere Verbundverträge belehrt, aber nicht vereinbart wurden

 

Betroffen sind auf jeden Fall die Jahre ab 2016-2020.

 

Da die Autokredite in aller Regel von den Vertragshändlern der Audi AG vermittelt werden, stellen der Kaufvertrag  für das Fahrzeug und die Finanzierung sogenannte verbundene Geschäfte dar. Fällt der eine Vertrag, dann entfällt auch der andere Vertrag.

 

Die Audibank ist eine Zweigniederlassung der Volkswagen Bank. Die Vertragsbedingungen sind also in beiden Unternehmen identisch. Das gilt auch für Seat und Skoda.

 

Wer also seinen Kreditvertrag, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig loswerden möchte, hat mit dem Widerrufsrecht eine sehr gute Möglichkeit.

 

Der Widerruf des Kreditvertrages hat außerdem den Vorteil, dass solche Prozesse, auf die es die Autobanken derzeit immer noch ankommen lassen, in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen sind. Wer gleichzeitig vom sogenannten Dieselskandal betroffen ist, weil  sein Fahrzeug mit abgasmanipulierten  Funktionen ausgestattet ist, sollte also zum Widerruf des Darlehens greifen.

 

Er erspart sich und auch den Gerichten ausufernde und sehr langwierige Prozesse zur technischen Fragen der Abgasmanipulation, welche von den Autoproduzenten regelmäßig geleugnet werden.

 

Da die Rechtsfragen unabhängig davon in beiden Fällen sehr komplex sind, muss aber davon abgeraten werden, ohne rechtliche Beratung, quasi ins Blaue hinein, selbst voreilig den Widerruf zu erklären.

 

Rechtliche Beratung ist zuvor unverzichtbar!

Petra Hildebrand-Blume
Rechtsanwältin
Seckenheimer Hauptstraße 13
68239 Mannheim
Tel. 0621-30099980
[kanzlei@hildebrand-blume.de]
 www.abgasbetrug-widerruf.de

 

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