Gewinner und Verlierer der Musterfeststellungsklage gegen VW
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sich mit VW darauf geeinigt, dass rund zwei Drittel der Kläger einen Vergleichsbetrag erhalten und dafür ihre Fahrzeuge behalten dürfen. Mit der Zahlung sind alle weiteren Ansprüche abgegolten.
Was können die Gewinner nun erwarten?
Sie müssen folgende Voraussetzungen
erfüllen:
- Der Kauf des Kraftfahrzeugs erfolgte bis spätestens Jahresende 2015. Einbezogen sind auch Fahrzeuge von Audi, Seat und Skoda
- Das Fahrzeug muss den Motor EA 189 verbaut haben
- Die Kläger müssen im Klageregister zur Musterfeststellungsklage auch jetzt noch eingetragen sein. Sie dürfen also von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht haben.
- Die Kläger müssen außerdem den von VW eröffneten Online-Zugang benutzen und dort Angaben zum Auto und zu ihren persönlichen Verhältnissen machen.
- Danach wird der Vergleichsbetrag errechnet.- Er soll sich zwischen 1.350 € und 6.257 € bewegen. Die Einzelheiten hänge vom Alter und vom Typ des Fahrzeugs ab.
Das Vergleichsangebot können die Kläger durch einen Anwalt Ihrer Wahl prüfen lassen.
Nehmen sie danach den Vergleichsvorschlag von VW an, trägt VOLKSWAGEN auch die Kosten der Beratung bis zum Betrag von 190 €.
Wer den Vergleich nicht annimmt, erhält auch keine Kostenerstattung für die Beratung.
Die Annahme des Vergleichs muss bis zum 20. April 2020 erklärt werden. Innerhalb von zwölf Wochen danach will VW das Geld ausbezahlen.
Vorteile:
Wenn die Musterfeststellungsklage weitergeführt werden müsste, wird es am Ende keine Aussage zu den individuellen Ansprüchen eines jeden Klägers geben. D. h. Jeder Kläger müsste auch danach noch selber VW verklagen. Durch den Vergleich werden über 200.000 Gerichtsprozesse vermieden. Die Kläger erhalten also schnell Geld. Das ist besonders für diejenigen von Vorteil, die keine Rechtsschutzversicherung haben.
Nachteile:
Die von VW angebotenen Beträge liegen vermutlich deutlich unter dem, was der einzelne geschädigte Pkw Käufer erhalten könnte, wenn er selbst geklagt hätte oder wenn er jetzt den Vergleich ablehnt und danach seine Ansprüche selbst verfolgt.
Verlierer:
Zu den Verlierern dieses Vergleichs gehören rund 100.000 geschädigte Kunden, die die Voraussetzungen des Vergleichs nicht erfüllen oder den Vergleichsbetrag nicht annehmen wollen.
Sie müssen binnen sechs Monaten, nachdem die Verbraucherzentrale die Klage zurückgenommen hat, also voraussichtlich bis Ende Oktober 2020, selber Klage vor den zuständigen Gerichten erheben.
Wer diesem Stichtag, den man jetzt noch nicht genau kennt, verpasst, geht auf jeden Fall leer aus!
Ich bin Rechtsanwältin Hildebrand-Blume in Mannheim und unterstütze Sie dabei, ihre Rechte gegenüber Autohändlern und Autokonzernen geltend zu machen.
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