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Die Rechte der Autokäufer im Dieselskandal

Fahrzeuge mit einer illegalen Abgaseinrichtung

Alle in Deutschland tätigen Autokonzerne haben seit vielen Jahren beim Schadstoffaustausch von Dieselmotoren getrickst  und gegen europäisches Recht verstoßen.

Sie haben sich damit die Betriebszulassungen dieser Autos beim Kraftfahrtbundesamt arglistig erschlichen!

Alle Autohersteller von A bis V haben damit auch ihre Kunden betrogen, die jetzt die Folgen ausbaden müssen!

 

 

Für geschädigte Autokäufer gibt es drei Möglichkeiten,  sich gegen diese Machenschaften zu wehren:

  • 1. Die Händler wegen Sachmängeln am Fahrzeug verklagen!
  • 2. Gegen die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückabwicklung der Kaufverträge klagen!Diese beiden Möglichkeiten bestehen nur bei Dieselfahrzeugen  der Euro Normen 4 bis 6 b.
  • 3. Eine dritte Möglichkeit besteht bei Fahrzeugen mit Diesel-  oder  Benzinmotoren.


Wurde nämlich der Kauf durch Kredit finanziert und wurde der Kredit vom Händler vermittelt, handelt es sich beim Kauf und beim Kredit um verbundene Geschäfte.

In den Kreditverträgen wurde  häufig eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet.

Das hat zur Folge,  dass die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen  nie zu laufen begonnen hat.Aus diesem Grund kann der Kreditvertrag auch noch viele Jahre später widerrufen werden.Damit wird auch der Kaufvertrag hinfällig.

Auf die Abgasproblematik kommt es in diesen Fällen gar nicht an!

Deshalb funktioniert dieser Weg auch bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor!

Die Erfolgsaussichten sind in allen drei Fällen sehr gut.

Die Kosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Sollte für das Fahrzeug noch keine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann eine solche Versicherung auch jetzt noch abgeschlossen werden.




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