Die Musterfeststellungsklage mit 600 beteiligten Klägern gegen die Mercedes Benz Bank ist am 20.03.2019 krachend gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage heute als unzulässig abgewiesen.
Damit ist keine inhaltliche Entscheidung getroffen worden, die sich mit den angegriffenen Klauseln in den Widerrufsinformationen beschäftigt. Jeder einzelne
Kläger m. / w. kann diese Frage in seinem eigenen Individualprozess selber wieder vorbringen.
Viele Kläger mit Dieselautos sollten sich aber auch unverzüglich darüber rechtlich beraten lassen, ob es für sie nicht noch andere Erfolg
versprechende Möglichkeiten gibt, sich von ihrem abgasmanipulierten Dieselfahrzeug zu trennen.
Die Chancen dafür sind drastisch gestiegen!
Handeln Sie jetzt, bevor Ihre Ansprüche verjähren!